
Bildungs-Zeit.
Sie arbeiten in Baden-Württemberg. Sie haben ein Recht auf Bildungs-Zeit. Das sind bis zu 5 Tage im Jahr. In dieser Zeit können Sie einen Kurs machen. Ihr Chef muss Sie freistellen. Sie bekommen weiter Ihr Gehalt.
Angebot anfragen
1. Suchen Sie einen Kurs bei uns. 2. Wir schreiben Ihnen eine Bescheinigung. 3. Sie geben die Bescheinigung Ihrem Chef. Fertig.
Ihr Recht auf Weiter-Bildung.
Es gibt ein Gesetz in Baden-Württemberg. Das Gesetz heißt Bildungs-Zeit-Gesetz. Das Gesetz sagt: Sie haben ein Recht auf bis zu 5 Tage bezahlten Urlaub für einen Kurs. Sie müssen das Ihrem Chef sagen.
Wir sind eine anerkannte Bildungs-Einrichtung. Das heißt: Ihr Chef muss die Kurse bei uns anerkennen.
Viele Themen sind möglich.
Sie können Sprachen lernen. Zum Beispiel Englisch, Deutsch, Spanisch. Von A1 bis C1. Sie können Deutsch für den Beruf lernen. Sie können den Computer besser lernen: Word, Excel, PowerPoint und Outlook. Und Sie können Buchhaltung lernen.
Ihre Ansprech-Partnerin.
Frau Ingeborg Schmid hilft Ihnen.

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